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@WoSchBonn Die Einstufung "Zwangsstörung (ICD-10: F42; DSM-IV: 300.3)" dürfte zutreffen: "..wiederkehrende Zwangsgedanken .. und schwer genug sind, um den Patienten mehr als eine Stunde am Tag zu beschäftigen... scheinrationale Begründungen.." https://t.